Projekt Seepark – Wohnen im Alter

Seepark – Eröffnungsfeier vom 3. September 2023

Wir blicken mit Freude auf eine wunderbare Eröffnungsfeier des Seeparks zurück.

Medienbericht Eröffnungsfeier

Aufrichte

Der Rohbau ist fertig und das Tannli steht. Am Freitag, 19. August 2022 durften die Bauleute, Planer und Vertreter der Gemeinde Eich die Aufrichtefeier des Seeparks – Wohnen im Alter feiern. Das grossartige Engagement, die Zuverlässigkeit und den ausgezeichneten Einsatz wurde allen am Bau Beteiligten herzlich verdankt.

Baustart

Die ersten Schaufeln Erde sind ausgehoben. Am Montag, 21. Juni 2021 fand in Eich der Spatenstich statt zum Bauprojekt “Seepark – Wohnen im Alter”. Der Gemeinderat, Mitglieder der Projektgruppe, Fachplaner, Unternehmer, Vertreter der Danner-Stiftung sowie die Wettbewerbsjury und Nachbarn waren eingeladen. Die Projektleitung, die Gemeinderäte und Mitglieder der Projektgruppe griffen zum Spaten und hoben die ersten Schaufeln Erde aus. Die Wohnungen sollen im Sommer 2023 bezogen werden können.

Wohnungsvermietung

Die Wohnungen im Seepark Eich konnten im September 2023 bezogen werden. Die Grundlagen der Wohnungen finden Sie nachfolgend

Sind Sie interessiert, eine Wohnung im Seepark zu beziehen? Dann lassen Sie sich auf die Interessentenliste der Verwaltung setzen. So werden Sie direkt kontaktiert, wenn eine Wohnung im Seepark frei wird. Nutzen Sie dieses Angebot auch, wenn Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Wohnung im Seepark beziehen möchten.

Einstellhallenplätze zu vermieten

Im Seepark sind noch Einstellhallenplätze für CHF 130.00 (exkl. Nebenkosten) zu vermieten. Es stehen auch Parkplätze mit Elektroladestationen zur Verfügung. Sind Sie interessiert? Sind Sie interessiert?

Zögern Sie nicht die Verwaltung des Seeparks, Truvag AG, Sursee, zu kontaktieren: Telefon 041 818 77 11 oder anja.felber@truvag.ch.

Ausgangslage

Im Rahmen der Alterspolitik beabsichtigt die Gemeinde Eich seit Jahren angrenzend an das Ferien- und Erholungshaus Seematt den Bau von Seniorenwohnungen. Die demografische Entwicklung der Gemeinde zeigt mittel- bis langfristig einen stark wachsenden Bedarf an Wohnungen für Seniorinnen und Senioren mit entsprechenden Dienstleistungsangeboten vor Ort.

Zu diesem Zwecke wurde bereits im Jahre 2002 angrenzend an das Ferien- und Erholungshaus Seematt auf Grundstück Nr. 207 eine Teilfläche in die öffentliche Zone eingezont. Im Anhang I des neu revidierten Bau- und Zonenreglements ist diese öffentliche Zone wie folgt definiert: Parzelle Nr. 207 (Teil), «Seematt: Wohnen im Alter».

In der Folge wurden mit dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 207 Verhandlungen über den Erwerb dieser Fläche in der öffentlichen Zone geführt. Diese konnten mit Unterzeichnung eines Vorvertrages zum Abschluss eines Vertrages über die Begründung von selbständigem und dauernden Baurecht abgeschlossen werden. Darin verpflichtet sich die Gemeinde ausdrücklich, dass die mit dem Baurecht belastete Fläche langfristig als Standort für Seniorenwohnungen genutzt wird. Insbesondere erklärt die Gemeinde keinerlei Absichten spekulativer Art mit dem bekannten Projekt zu verfolgen. An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 (Traktandum 1) wurde der Gemeinderat zum Abschluss eines Baurechtsvertrages – unter Vorbehalt eines von den Stimmberechtigten genehmigten Bauprojektes – ermächtigt.

Projektwettbewerb

Im März 2018 hat der Gemeinderat einen zweistufigen, anonymen Projektwettbewerb im offenen Verfahren gestartet. Als Preisrichter konnten namhafte Fachpersonen gewonnen werden. Für die Entwicklung des Raumprogrammes wurde ein Fachbüro für Lebensräume für älter werdende Menschen beigezogen und die Leitung des Ferien- und Erholungshauses wurde einbezogen. Es wird auf das entsprechende Programm verwiesen, datiert 26. März 2018.

Um die Anonymität während des ganzen Verfahrens gewährleisten zu können, erfolgte die Korrespondenz für die erste und zweite Stufe ausschliesslich über ein Advokaturbüro.

In einer ersten Stufe konnten sich Fachbüros, mit Niederlassung oder Sitz in einem jener Länder, die das GATT/WTO-Übereinkommen bzw. das bilaterale Abkommen unterzeichnet haben, für die Teilnahme bewerben. Innerhalb der gesetzten Frist sind insgesamt 75 Eingaben eingereicht worden. Basierend auf Entscheidungsgrundlagen, welche im Projektprogramm deklariert sind, hat die Fachjury die eingereichten Projektskizzen an ihrer Sitzung vom 2. Juli 2018 beurteilt und 13 Projekte für die zweite Stufe selektiert.

Alle in der ersten Stufe selektierten Projekte wurden für die zweite Stufe ausgearbeitet und fristgerecht eingereicht. An seinen Sitzungen vom 22. Oktober und 6. November 2018 hat das Preisgericht entschieden, welches Projekt dem Gemeinderat zur Ausführung vorgeschlagen wird. Sämtliche Projekte wurden anlässlich der Gemeindeversammlung vom 28. November 2018 ausgestellt und das Siegerprojekt kommentiert (siehe Traktandum 4). Es handelt sich um die Projektidee des Architekturbüros Sigrist Schweizer Architekten AG, Luzern.

Im Hinblick auf die Weiterbearbeitung des Siegerprojektes hat am 25. März 2019 eine öffentliche Veranstaltung stattgefunden. An diesem Anlass haben insgesamt 53 Personen teilgenommen und die vier vorgegebenen Themenkreise diskutiert. Die Ergebnisse sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Bezüglich Themen und weiteres Vorgehen (provisorischer Terminplan) verweisen wir auf die aufgeschaltete Präsentation unter

Vorprojekt

Anlässlich der öffentlichen Infoveranstaltung vom 20. November 2019 wurde das Vorprojekt den Einwohnerinnen und Einwohnern von Eich vorgestellt. Die Präsentation dieser Veranstaltung ist hier aufgeschaltet.

Projektierungskredit

Für die Ausarbeitung des Bauprojektes mit Baugesuch und öffentlicher Auflage war ein Projektierungskredit von CHF 585’000.00 erforderlich. Das Bauprojekt wurde vor der Beschlussfassung durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger öffentlich aufgelegt werden. Somit waren die Ergebnisse der Auflage im Zeitpunkt der geplanten Urnenabstimmung im Herbst 2020 bekannt sein. Es wird auf die Ausführungen unter Traktandum 1 der Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2019 verwiesen, welche hier aufgeschaltet ist. Die Gemeindeversammlung hat den Projektierungskredit in der Folge grossmehrheitlich bewilligt.

Bauprojekt / Genehmigung

Unter Einbezug der Ergebnisse der Veranstaltung vom 20. November 2019 und gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2019 wurde das Vorprojekt weiterentwickelt und konnte nochmals stark optimiert werden. Nachdem dieses Projekt in der Rechnung der Gemeinde neu im Finanzvermögen eingestellt ist (HRM2), hat die kantonale Finanzaufsicht den Gemeinderat bezüglich des geplanten Abstimmungsverfahrens gerügt. Weil die Beschlussfassung jedoch bisher gegenüber der Bürgerschaft so kommuniziert wurde und eine Genehmigung durch die Stimmberechtigten auch Bestandteil des Vorvertrages zum Baurechtsvertrag bildet, hat der Gemeinderat in Absprache mit der Controllingkommission entschieden, das Projekt anlässlich einer Gemeindeversammlung zur Abstimmung zu bringen. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 18. August 2020 wurde das Projekt genehmigt.

Parallel zu diesem revidierten Genehmigungsverfahren erfolgte im Juni 2020 die öffentliche Auflage des Baugesuches mit Ausstecken der Bauprofile im Gelände.

Informationsveranstaltung

Das Bauprojekt wurde im Hinblick auf diese Gemeindeversammlung anlässlich einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 18. Juni 2020, 19.00 Uhr, im Singsaal der Schulanlagen, vorgestellt. Neben dem Bauprojekt wurden die veranschlagten Baukosten aufgezeigt und gestützt darauf über die ungefähren Mietzinsen der einzelnen 2.5 und 3.5 Zimmer-Wohnungen informiert. Es wird auf die entsprechende Power-Point-Präsentation verwiesen.