Mit der 2017 genehmigten Gesamtrevision der Ortsplanung hat die Gemeinde Eich als erste Gemeinde des Kantons Luzern die Vorgaben des totalrevidierten kantonalen Planungs- und Baurechts umgesetzt. Als Basis dazu diente die räumliche Siedlungsstrategie gemäss Siedlungsleitbild von 2015. Nicht Bestandteil der Gesamtrevision war die gemeindeweite Ausscheidung der Gewässerräume. Diese wird mit der vorliegenden Teilrevision angegangen. Gleichzeitig werden Anpassungen vorgenommen, wo sich neue Artikel des Bau- und Zonenreglements (BZR) in der Anwendung als nicht optimal erwiesen haben bzw. wo im Zonenplan Spezifizierungen notwendig sind.
Schwerpunkte und Änderungen
Ausscheidung Gewässerräume
Die Gewässerräume werden innerhalb und ausserhalb der Bauzone ausgeschieden. Innerhalb der Bauzone sind wenige Gebiete entlang des Dorfbachs, des Wilibachs, beim Sportplatz und angrenzend an den Sempachersee betroffen, wobei der Handlungsspielraum der Gemeinde zur Reduktion der Gewässerräume ausgenutzt wird. Ausserhalb der Bauzone wird im Wald, für eingedolte, hochwassersichere Abschnitte sowie für Rinnsale gem. Amtlicher Vermessung kein Gewässerraum festgelegt, ansonsten sind die Gewässerräume vollständig auszuscheiden. Details dazu können der Dokumentation Gewässerraum entnommen werden.
Relevante Dokumente
Änderungen am Bau- und Zonenreglement
Basierend auf den gemachten Erfahrungen bei der Umsetzung des neuen Rechts werden gewisse Optimierungen und Vereinfachungen am BZR vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Artikel zu den Garagen und Abstellplätzen (Art. 25), einen neuen Artikel zum Oberflächenabfluss (Art. 17a) sowie die geänderten Zonenbestimmungen durch die Zuordnung der bisherigen Arbeitszone zur neuen «Arbeits- und Wohnzone 2» (Art. 6) mit dem Ziel, die Zonenzuteilung an die eigentliche Nutzung anzupassen. Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um Präzisierungen sowie um Ergänzungen infolge anderer Schwerpunkte der Teilrevision.
Relevante Dokumente
- Planungsbericht (Kap. 2)
- Änderungsversion BZR
Umgang mit altrechtlichen Gestaltungsplänen
Gestaltungspläne (GP), welche alte Baubegriffe wie Ausnützungsziffer oder Geschossigkeit verwenden, sind ab 2024 nicht mehr anwendbar. Sie müssen entweder angepasst oder aktiv aufgehoben werden. In der laufenden Teilrevision wurden alle GP auf ihre Kompatibilität mit dem neuen Recht überprüft und das Resultat den betroffenen Eigentümern zur Mitwirkung unterbreitet. Daraus resultiert die Aufhebung von drei GP («Eichhof», «Halde», «Sonnehof») im Rahmen der vorliegenden Teilrevision. Die Aufhebung der beiden erstgenannten GP hat zudem Änderungen am Zonenplan und BZR zur Folge (vgl. Kap. 3.3 PB).
Relevante Dokumente
- Planungsbericht (Kap. 3.3 und 5)
- Analyse Gestaltungspläne
Änderungen am Zonenplan
Am Zonenplan werden Änderungen aufgrund obengenannter GP-Aufhebungen sowie im Rahmen technischer Bereinigungen vorgenommen. Letztere betreffen hauptsächlich die Verkehrszonen in den Gebieten «Brand» und «Brandegg». Weiter zieht die Umzonung der heutigen Arbeitszone in die gemischte Zone im Gebiet «Spillgässli» eine Änderung des Zonenplans nach sich. Westlich angrenzend an die Erschliessung «Spillgässli» soll zudem eine Einzonung in die Zone für öffentliche Zwecke vorgenommen werden.
Relevante Dokumente
- Zonenplan
- Planungsbericht (Kap. 3)
Änderungen Sonderbauzone Brand
Im Gebiet «Brand» hat die Eigentümerschaft des östlich der Eichbergstrasse gelegenen Teils der Sonderbauzone Brand eine Erhöhung der gem. BZR zulässigen Stallkapazitäten von 34 auf 40 Pferde sowie eine etwas andere Anordnung der bestehenden Sonderbauzone beantragt. Die für die Zonenanpassung notwendigen Einzonungen werden soweit möglich flächengleich kompensiert. Details dazu sind dem Planungsbericht zu entnehmen.
Relevante Dokumente
- Planungsbericht (Kap. 3.2.2)
- Gesuch Anpassung Sonderbauzone Brand
- Situationsplan Flächenbilanz
- Überarbeiteter Gestaltungsplan
- Überarbeitete Sonderbauvorschriften
- Erläuterungsbericht zum GP
- Gutachten Fruchfolgefläche
- Überarbeitetes Betriebskonzept Schmid
- Änderungen zum ursprünglichen Betriebskonzept Schmid
Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zur Mitwirkung bei der revidierten Orts- und Zonenplanung ein. An der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2022 wird über den aktuellen Stand der Planung sowie die vorgeschlagenen Anpassungen am Zonenplan und im Bau- und Zonenreglement (BZR) orientiert. Daneben besteht das Angebot, im Rahmen von Sprechstunden (Anmeldung bei der Gemeinde unter gemeinde@eich.ch oder
041 462 53 00) offene Punkte zu klären.
Die Entwürfe der Planungsvorhaben werden vom 1. Mai 2022 bis zum 30. Juni 2022 im Sinne von § 6 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) bei der Gemeindekanzlei Eich und nachfolgend zur Mitwirkung aufgelegt. Alle Personen, Organisationen und Behörden können zu den vorliegenden Planungsvorhaben Meinungsäusserungen und Stellungnahmen abgeben.
Aufgrund der Eingaben aus der Bevölkerung sowie den Hinweisen und Auflagen des Kantons wird die Planung anschliessend überarbeitet. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 wird die öffentliche Auflage erfolgen. Die direkt Betroffenen können dann von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen. Nach dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung und die Genehmigung durch den Regierungsrat wird die teilrevidierte Orts- und Zonenplanung in Kraft treten.
Unterlagen zur Mitwirkung
Beilagen Anpassung Sonderbauzone Brand