Mit Schreiben vom 21. Juni 2022 teilte die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen mit, dass die Zuweisung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich an die Gemeinden bzw. der Verteilschlüssel wieder aktiviert wurde. Zudem hat der Regierungsrat aufgrund der aktuellen Prognose den bisherigen Verteilschlüssel angepasst. Eine Gemeinde ist verpflichtet pro 1’000 Einwohner 23.5 Personen unterzubringen. Für die Gemeinde Eich heisst dies, dass im Soll 38 Personen aufgenommen werden müssen. Gemäss der Gemeindezuweisung (Stand 20.06.2022) sind aktuell 4 Personen in Gastfamilien mit Status S untergebracht.
In einem ersten Schritt werden diejenigen Gemeinden zur Bereitstellung von Wohnraum aufgefordert, die das Soll zu weniger als 90% erfüllt haben. Der Aufnahmetermin wird offiziell auf den 1. September 2022 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde Eich aufgefordert, mindestens 30 Personen aufzunehmen.
Gemeinden, die die Bereitstellung von Wohnraum nicht fristgerecht erfüllen, haben basierend auf dem SHG (SRL 892) Ersatzabgaben leisten. Die Höhe der Ersatzabgaben wird in der kantonalen Asylverordnung (SRL 892b) geregelt. Eine Hochrechnung für die Gemeinde Eich ergibt beim aktuellen Stand für das Jahr 2022 eine Ersatzabgabe von CHF 62’220.00 und für das gesamte Jahr 2023 eine Abgabe von CHF 476’340.00.
Wir sind daher auf Ihre aktive Unterstützung angewiesen, liebe Eicherinnen und Eicher.
Wir bitten Sie, uns mögliche Unterbringungsmöglichkeiten an die Gemeindeverwaltung Eich (Tel. 041 462 53 00 oder gemeinde@eich.ch) zu melden. Herzlichen Dank!