Bäume und Hecken schneiden

Um die Strassenreinigung, die Schneeräumung und die Grüngut- und Kehrichtentsorgung optimal zu gewährleisten, bitten wir im Sinne von § 86 des kantonalen Strassengesetzes alle Besitzenden von Liegenschaften, Äste von Bäumen und Sträucher, welche
die Fahrbahnen der Strassen und Wege einengen, grosszügig zurückzuschneiden. Zudem sind die Unterhaltsarbeiten für die Verkehrssicherheit von zentraler Bedeutung. Sichtbehindernde Pflanzen sind zwingend zu entfernen (Sichtbermen). Im Weiteren
müssen Verkehrssignalisationen (z.Bsp. bei Fussgängerstreifen, etc.) immer sichtbar sein. Bitte nehmen Sie diese Pflegearbeiten bis Mitte Oktober vor, ansonsten werden die notwendigen Arbeiten durch den Technischen Dienst ausgeführt. Bei umfangreicheren Arbeiten wird der Aufwand unter vorheriger Anzeige der betreffenden Grundeigentümerschaft in Rechnung gestellt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.