Parkieren auf öffentlichem Grund

In diesem Sommer wurde das öffentliche Parkieren in Eich geregelt. Es hat sich gezeigt, dass das Parkieren mit Parkscheibe auf den Parkplätzen Schulhaus/Kirchstrasse sowie Brand nicht praktikabel ist. Aus diesem Grund wurde die Vollzugsverordnung zum Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund angepasst. Auf
den Parkplätzen Schulhaus/Kirchstrasse sowie Brand gilt nun das Parkieren ohne Parkscheibe. Die maximale Parkzeit beträgt jedoch weiterhin 24 Stunden.

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