Gestützt auf das kantonale Gesetz über das Halten von Hunden haben Halterinnen und Halter von Hunden in ihrer Wohngemeinde jährlich eine Steuer zu entrichten. Diese
Hundesteuerrechnung wird im ersten Halbjahr des Jahres zugestellt. Die Steuer wird aufgrund der Hundedatenbank AMICUS fakturiert. Sind Sie Hundehalter/in, haben
aber bis Ende Juni keine Rechnung für die Hundesteuer erhalten, dann bitten wir Sie, sich bei der Gemeinde Eich zu melden.
Es gelten folgende Steuersätze:
- Die Steuer pro Kalenderjahr beträgt CHF 120. Die Steuer ist jeweils für das laufende Kalenderjahr innerhalb der vorgegebenen Frist zu entrichten. Junghunde sind erst ab
einem Alter von 6 Monaten steuerpflichtig. - Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Hundesteuer CHF 40.
- In Härtefällen kann die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden. Wir bitten Sie dafür ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
- Von der Hundesteuer befreit sind Halter/innen von Dienst, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss-, Blindenführhunden sowie Hunde die sich weniger als 3 Monate im Kanton Luzern aufhalten.
Neuanmeldung
Wer einen Hund übernimmt, muss sein Tier in der nationalen Hundedatenbank AMICUS erfassen. Bitte nehmen Sie dazu mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf. Wer bereits einen AMICUS-Account hat, kann einen anderen bzw. zusätzlichen Hund selbst digital erfassen.
Leinenpflicht für Hunde
Damit die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2025 im Wald und am Waldrand die Leinenpflicht für Hunde.