Leider mussten wir feststellen, dass auf der Gemeinschaftsgrabplatte mehrfach Gegenstände abgelegt wurden, die Rückstände hinterlassen haben. Um das gepflegte Erscheinungsbild der Grabstätte zu erhalten, musste die Platte bereits mehrfach aufwendig überarbeitet werden.
Wir bitten Sie daher, die geltenden Regelungen zu beachten: Ein persönlicher Blumen- oder Kranzschmuck ist bis maximal 60 Tage nach der Beisetzung möglich. Hierfür steht ein dafür vorgesehener Platz zur Verfügung, den Sie gerne nutzen dürfen. Nach Ablauf dieser Frist ist das Ablegen von persönlichem Schmuck leider nicht mehr gestattet. Allfällige Gegenstände werden nach diesem Zeitraum ohne weitere Benachrichtigung entfernt und entsorgt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Friedhofverwaltung Eich