Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein invasiver Schädling, der an zahlreichen Pflanzenarten – sowohl an landwirtschaftlichen Kulturen als auch an Zierpflanzen – erhebliche
Schäden verursachen kann. Die adulten Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte, während die Larven Wurzeln von Rasen- und Futterpflanzen schädigen. Der Japankäfer ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit einer Melde- und Bekämpfungspflicht. Bei Fallenkontrollen im Raum der Raststätte Neuenkirch wurden Japankäfer nachgewiesen. Aufgrund der Anzahl der Funde ist davon auszugehen, dass sich in diesem Gebiet bereits eine Population etabliert hat. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, werden gemäss den Vorgaben des Bundes ein Befallsherd sowie eine angrenzende Pufferzone ausgeschieden und umfassende Massnahmen verfügt. Unsere Gemeinde befindet sich in der Pufferzone. Die Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers sind in der Allgemeinverfügung vom 30. August 2025 aufgelistet. Die Massnahmen werden zudem auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (www.lawa.lu.ch) erklärt.
Zusammenarbeit entscheidend
Hat sich der Japankäfer einmal etabliert, ist seine Bekämpfung äusserst schwierig. Um die weitere Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern und damit die Chance auf eine
Tilgung aufrechtzuhalten, können Alle mithelfen, indem die Vorgaben korrekt umgesetzt werden. Aktuelle Informationen, Karte der Zonen und Merkblätter finden Sie unter
www.lawa.lu.ch.
Was tun bei Verdacht?
Sie, liebe Eicherinnen und Eicher, können ebenfalls einen Beitrag leisten, indem Sie die Funde potenzieller Japankäfer melden. Der Japankäfer ist rund einen Zentimeter gross,
besitzt kupferfarbene Flügeldecken sowie einen metallisch grün schimmernden Kopf und Halsschild. Am hintersten Körpersegment befinden sich auf jeder Seite fünf weisse Haarbüschel, am Hinterleib zwei weitere. Die Flugzeit dauert in der Regel von Juni bis September. Verdächtige Käfer bitte einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort sowie, wenn möglich, dem Namen der Wirtspflanze melden. Die Meldung können Sie über das Onlineformular oder an pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch senden.
