Immer wieder kommt es leider zu Reklamationen wegen Lärmbelästigungen. Als Lärm gelten unangenehme und belästigende Schallereignisse. Lärm wird jedoch nicht von allen gleich wahrgenommen. Wann etwas als unangenehm und belästigend empfundenwird, ist oft sehr unterschiedlich.
Für Alltagslärm gibt es keine Grenzwerte. Das Zivilgesetzbuch bestimmt zwar in Artikel 684, dass jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarschaft zu enthalten. Darunter fallen auch Lärmimmissionen. Um zu beurteilen,
was gerechtfertigt und duldbar ist, muss der Richter in jedem Einzelfall die konkreten Umstände betrachten. Im Zusammenhang mit Alltagslärm taucht oft die Frage nach sogenannten Ruhezeiten auf. Ruhezeiten sind jene Stunden, in denen sich ein Grossteil der Bevölkerung erholt und Lärm als besonders lästig empfunden wird. Daher ist in dieser Zeit vermehrte Rücksichtnahme gefordert und lärmintensive Tätigkeiten sind wenn möglich zu unterlassen.
Im Kanton Luzern existieren keine einheitlichen Vorschriften, rechtlich zwingend ist lediglich die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr. Im Sinne eines guten und friedlichen Zusammenlebens empfehlen wir jedoch folgende Ruhezeiten einzuhalten:
- Ruhezeiten: werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 20.00 Uhr; an öffentlichen Ruhetagen ganztags. Als Ruhetage gelten die Sonntage sowie die allgemeinen und kantonalen Feiertage.
- Für baubewilligungspflichtige Arbeiten, welche störenden Lärm verursachen, gelten gemäss Baubewilligung verschärfte Regeln. Solche dürfen nur werktags (exkl. Samstag) von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr vorgenommen werden. An Samstagen dürfen keine Bauarbeiten vorgenommen werden, die störenden Lärm verursachen.
Sind Sie von einer Lärmbelästigung betroffen? Bevor Sie eine Klage einreichen, suchen Sie das direkte Gespräch mit den lärmverursachenden Personen und/oder Betrieben. Oft ist es möglich, das Lärmproblem dank gegenseitigem Verständnis und mit gesundem Menschenverstand zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen. Dadurch erübrigen sich teure Lärmgutachten und komplexe rechtliche Abklärungen.
