Prämienverbilligung 2026

Einen Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben Personen und Familien, die am 1. Januar 2026 im Kanton Luzern Wohnsitz haben und bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlossen sind. Zudem muss die Krankenkassenprämie höher sein als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden
Einkommens.

  • Reichen Sie Ihre Anmeldung bis am 31. Oktober 2025 unter ipv.was-luzern.ch ein. Die Anmeldung kann aber auch bei der WAS Ausgleichskasse Luzern, Postfach, 6000 Luzern 15, oder bei der AHV-Zweigstelle Eich eingereicht werden. Pro Anmeldung werden alle berechtigten Familienangehörigen im selben Haushalt lebend (Ehepartner/in,
    Kinder und junge Erwachsene bis Jahrgang 2001 in Ausbildung) automatisch von der WAS Ausgleichskasse für die Berechnung ermittelt.
  • Falls sich Ihre finanzielle Situation im Jahr 2026 im Vergleich zur verwendeten Steuerveranlagung um mehr als 25% verschlechtert, können Sie einen Antrag um  Neuberechnung bis am 31. Dezember 2026 der WAS Ausgleichskasse Luzern einreichen.
  • Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt. Diese stellt reduzierte Prämienrechnungen aus. Ist die Prämienverbilligung höher als die tatsächlich  geschuldete Krankenkassenprämie, wird nur die effektive Prämie verbilligt.

Diese Information vermittelt eine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich der gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.was-luzern.ch/ipv.