Winterdienst

Damit alle Verkehrsteilnehmenden auch bei Schnee und Eis sicher unterwegs sind, sorgt der Bereich Technische Dienste der Gemeinde Eich für die Schneeräumung und Glättebekämpfung auf den öffentlichen Strassen und Wegen. Da bei starkem Schneefall die Kapazitäten begrenzt sind, erfolgt der Winterdienst nach folgenden Prioritäten, wobei der öffentliche Verkehr oberste Priorität hat.

  1. Gemeindestrassen
  2. Privatstrassen
  3. Güterstrassen
  4. Trottoirs
  5. Fusswege
  6. Plätze
  7. Treppen

Für die Kantonsstrassen ist der Kanton zuständig. Dazu gehören:

  • Seestrasse
  • Eichbergstrasse (im Auftrag der Gemeinde)

Haben Sie Fragen zum Winterdienst? Wir sind gerne für Sie da: Telefon 041 462 53 40.

Wichtige Hinweise
  • Bei starkem Schneefall sind gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden besonders wichtig.
  • Bitte deponieren Sie gepflügten Schnee oder Schnee von privaten Vorplätzen nicht auf öffentlichen Strassen oder Trottoirs. Als Anstösserin oder Anstösser sind Sie dafür verantwortlich, den Schnee so zu entsorgen, dass weder Räumfahrzeuge noch andere Verkehrsteilnehmende behindert werden.
  • Die Entfernung des gepflügten Schnees entlang von Grundstücken liegt in der Verantwortung der Anstösserinnen und Anstösser.
  • Zudem bitten wir Sie, Hydranten stets schneefrei zu halten, damit diese für die Feuerwehr jederzeit zugänglich und sichtbar bleiben.
  • Das Strassen‐ und Weggebiet darf nicht zweckentfremdet werden.
  • Das Lagern von Materialien oder Abstellen von Fahrzeugen auf Strassen und Trottoirs ist untersagt, wenn dadurch der Verkehr oder der Winterdienst behindert oder die Sicherheit gefährdet wird.
  • Für den Einsatz von Auftaumitteln gelten die Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Wir wünschen Ihnen angenehme, sichere und unfallfreie Wintermonate.

Bereich Technische Dienste