Ordentliches Verfahren (§§ 188 ff PBG)
Im Sinne von § 193 des kant. Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird folgendes Baugesuch eröffnet:
Bauherrschaft: Schreier Rolf und Hollenstein-Bolliger Susanne, Seeblickstrasse 3, 6205 Eich
Planverfasser: inhobau gmbh, Bodenmattstrasse 10, 4614 Hägendorf
Grundeigentümer: Hollenstein-Bolliger Susanne, Seeblickstrasse 3, 6205 Eich
Bauvorhaben: Neubau Carport
Grundstück Nr.: 604, Seeblickstrasse 3, Grundbuch Eich
Zone: Arbeits- und Wohnzone 1
Einsprachefrist: vom 24. Februar 2026 bis 16. März 2026
Planauflage (§ 193 PBG)
Die Gesuchsunterlagen liegen mit sämtlichen Plänen und Beilagen während der Auflagefrist bei der Gemeinde Eich oder passwortgeschützt im Internet (www.eich.ch/baupublikationen/) zur Einsichtnahme auf. Das Passwort kann über den darin erwähnten Link online angefragt werden. Die Passwortanfragen werden während den Öffnungszeiten der Gemeinde Eich beantwortet.
Einsprachen (§ 194 PBG)
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel eingeschrieben an die Gemeinde Eich einzureichen. Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden (§ 194 PBG).
Im Zeitpunkt dieser Publikation ist das Baugesuch seitens der Gemeinde Eich weder im Detail überprüft, noch genehmigt.
Die Baugesuchsunterlagen (PDF) in der öffentlichen Auflage sind gemäss § 58 Abs. 2 Planungs- und Bauverordnung (PBV) mit einem Passwort geschützt. Mit diesem Formular können Sie bei uns das Passwort für die Baugesuchunterlagen anfragen.
