Japankäfer

Der Japankäfer (Popillia japonica) ist, wie der Name sagt, ein in Japan heimischer Käfer, der in andere Teile der Welt eingeschleppt wurde. Im Sommer 2014 wurde er zum ersten Mal in Europa gefunden. Im Jahr 2024 wurde er erstmals im Kanton Luzern nachgewiesen. Da er eine ernsthafte Bedrohung für über 400 Kultur- und Wildpflanzen ist, muss sein Vorkommen unverzüglich dem zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden

Welche Schäden verursacht der Japankäfer?

Die Larven des Japankäfers fressen Pflanzenwurzeln und sind besonders schädlich für Grünflächen. Ausgewachsene Käfer sind sehr gefrässig und können viele verschiedene Pflanzenarten kahl fressen. Besonders betroffen sind:

Kulturpflanzen: Reben, Aprikosen, Pflaumen, Pfirsiche, Äpfel, Kirschen, Brombeeren, Mais.

Wildpflanzen: Rosen, Birken, Linden, Ahorn, Hasel.

Neben den Blättern ernähren sie sich auch von Blüten und Früchten.

Wie erkennt man den Japankäfer?
  • Ausgewachsene Käfer sind 10-15 mm lang mit kupferfarbenen Flügeldecken.
  • Der Halsschild ist auffällig goldgrün schimmernd.
  • An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine weisse Haarbüschel zu erkennen. Am Hinterteil gibt es zwei grössere, gleichfarbige Haarbüschel.
  • Die erwachsenen Käfer können vor allem im Sommer (Juni – Ende September) beobachtet werden.
  • Eier, Larven und Puppen leben im Boden
Was tun, wenn Sie einen Japankäfer in Luzern finden?
  • Fangen Sie den Käfer ein und lassen Sie ihn nicht wieder frei. Prüfen Sie das Vorhandensein von weissen Haarbüscheln auf beiden Seiten des Hinterleibs.
  • Machen Sie – wenn möglich – ein Foto des Insekts, notieren Sie den genauen Standort und den Namen der Pflanze, an der es beobachtet wurde. Frieren Sie den Käfer ein.
  • Kontaktieren Sie so rasch als möglich den Pflanzenschutzdienst via Online-Formular.

 

Je früher der Käfer entdeckt wird, desto grösser sind die Chancen für eine erfolgreiche Bekämpfung. Helfen Sie mit!

Alle Informationen zum Japankäfer im Kanton Luzern finden Sie unter www.lawa.lu.ch.

Kontakt: Pflanzenschutzdienst Kanton Luzern, 041 228 30 79 – pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch

Befallsherd und Pufferzone

Die Gemeinde Eich grenzt an das Befallsgebiet. Ein grosser Teil des Gemeindegebiets liegt daher in der Pufferzone, in der entsprechende Massnahmen umgesetzt werden müssen. Bitte informieren Sie sich über den QR-Code oder folgendem Link, ob sich Ihre Immobilie innerhalb oder ausserhalb der Pufferzone befindet: https://map.geo.lu.ch/landwirtschaft/pflanzenschutz.

Massnahmen für Eich in der Pufferzone

Ab dem 1. Juni 2026 gelten folgende Massnahmen innerhalb der Pufferzone: Anfallendes Pflanzenmaterial aus der Grünpflege sowie Gartenabfälle dürfen nicht aus dieser Zone transportiert werden. Pflanzenmaterial darf nur innerhalb der Pufferzone oder in den Befallsherd transportiert werden. Ausnahme: Pflanzenmaterial wird auf eine Grösse von 5 cm oder kleiner gehäckselt und der Transport erfolgt insektensicher (d.h. Maschenweite max. 5 mm oder vollständig geschlossen transportiert). Als Alternative wird die Grüngutabfuhr empfohlen, da es sich um ein geschlossenes Abfuhrsystem handelt und das Material in der Biogasanlage sofort thermisch verarbeitet wird. Die Daten der Grüngutsammlung finden Sie im Entsorgungskalender. Oder lagern Sie das Pflanzenmaterial bzw. Grüngut während der Sperrfrist (1. Juni bis 30. September 2026) zu Hause und führen Sie es erst ab dem 1. Oktober 2026 aus der Pufferzone.

Ab dem 1. Oktober 2026 und während der kalten Jahreszeit bestehen keine Einschränkungen mehr. Ob diese Massnahmen in den Folgejahren weiterhin umgesetzt werden, hängt von der Entwicklung des Japankäfers ab.

Weitere Informationen zum Japankäfer finden Sie unter www.lawa.lu.ch.