Der Gemeinderat ist unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten das zentrale Führungsorgan und trägt in diesem Rahmen die Gesamtverantwortung für die Gemeinde (Exekutive). Er besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und aus vier weiteren Mitgliedern. Er wird jeweils auf vier Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt jeweils am 1. September nach den kantonal angesetzten Gesamterneuerungswahlen.