Ukrainekrise

Zentrale Anlaufstelle

In der Eicher Bevölkerung ist eine grosse Solidarität mit den kriegsvertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainer zu spüren. Für Fragen aller Art hat der Kanton Luzern eine zentrale Anlaufstelle und eine Info-Website eingerichtet.

Telefon 041 228 73 73 jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr oder infoline.ukraine@lu.ch.

Informieren

Die Lage ändert sich sehr rasch und es ist schwierig, gesicherte Informationen zu erhalten. Nutzen Sie bitte seriöse Informationsquellen, um sich zu informieren. Diese sind unter anderem das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und das Staatssekretariat für Migration. Ausserdem ist es wichtig, keine Informationen zu verbreiten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Quelle vertrauenswürdig ist.

Wo befindet sich mein Schutzraum?

Aufgrund der aktuellen Lage des Ukraine-Konflikts tauchen immer öfters Fragen zur Schutzraumzuweisung auf. Unter diesem Link wird zugewiesen, welchen Schutzraum Sie im Notfall aufsuchen müssen.  Dazu können Sie Ihren Wohnkanton, Wohngemeinde und ihre aktuelle Wohnadresse eingeben.

Grössere Überbauungen, Spitäler und Pflegeeinrichtungen verfügen in der Regel häufig über eigene Schutzräume.

Zivilschutz Kanton Luzern

Walter Zemp, Telefon 041 228 38 73

Aktuelle Informationen zu Jodtabletten

Wegen der aktuellen Situation in der Ukraine besteht aktuell ein grosses Interesse an der Jodtabletten Versorgung in der Schweiz.

Die aktuelle Situation erfordert keine Verteilung oder die Einnahme von Jodtabletten. Der Bund verzichtet derzeit auf die Anordnung allfälliger Schutzmassnahmen für einen nuklearen Konflikt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Spenden

In der Ukraine und auf den Fluchtwegen gibt es einen Bedarf an lebensnotwendigen Gütern wie beispielsweise Medikamente und Konserven. Etablierte Hilfsorganisationen bitten vor allem um Geldspenden, damit sie ganz spezifisch und wirkungsvoll handeln können.

Übersetzen

Sprechen Sie ukrainisch und würden Sie sich für Übersetzungen zur Verfügung stellen? Dann melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei unter Telefon 041 462 53 00 oder gemeinde@eich.ch.

Unterbringung von Schutzsuchenden

Die Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine wird je nach Entwicklung des Krieges zu einer zunehmenden Herausforderung. Der Regierungsrat hat deshalb den Verteilschlüssel des Asyl- und Flüchtlingswesen im Hinblick auf eine mögliche Gemeindeverteilung vorsorglich angepasst.

Seit dem 1. Januar 2016 sind das neue Sozialhilfegesetz (SRL 892), die Sozialhilfeverordnung (SRL 892a) sowie die kantonale Asylverordnung (SRL 892b) in Kraft. In § 29 der kantonalen Asylverordnung sind die zu leistenden Ersatzabgaben ausgeführt, welche durch Einwohnergemeinden zu entrichten sind, welche ihrer Aufnahmepflicht nicht oder nur teilweise nachkommen. Folglich hat der Regierungsrat am 5. April 2022 den Verteilschlüssel im Sinn von § 25 Absätze 1 und 2 der kantonalen Asylverordnung neu festgelegt. Für die Gemeinde Eich bedeutet dies, dass künftig insgesamt 27 Personen aufgenommen werden müssten. Eine entsprechende Zuweisungsverfügung des Kantons Luzern ist jedoch noch nicht erfolgt. Dennoch sind vorsorglich mögliche Unterbringungsplätze zu prüfen.

Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung daher zur aktiven Mithilfe auf. Wir bitten Sie, uns mögliche Unterbringungsmöglichkeiten an Roger Bannwart ( 041 462 53 00 oder roger.bannwart@eich.ch), zu melden. Herzlichen Dank.