Infos von A – Z

Unter dieser Rubrik finden Sie die wichtigsten klassen- bzw. schulübergreifenden Informationen, als Sammlung aller zentralen Informationen und Regeln.

Für Informationen zum eigenen Kind gelangen Sie bitte immer zuerst an die Klassenlehrperson. Sie kennt Ihr Kind, auch im Zusammenspiel mit der Klasse und kann Ihnen am besten Auskunft geben.

Sollten Sie weitergehende Informationen benötigen können Sie sich gerne an die Schulleitung wenden: 041 462 53 51 oder schulleitung@schule-eich.ch.

Kann ein Kind infolge Krankheit oder anderen Gründen den Unterricht nicht besuchen, benachrichtigen Sie bitte die Klassenlehrperson. Wenn diese nicht erreichbar ist, melden Sie sich bei der Schulleitung 041 462 53 51 oder im Lehrerzimmer 041 462 53 52. Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Schülers, werden die Erziehungsberechtigten kontaktiert. Können diese nicht erreicht werden, wird nach einer Stunde die Polizei benachrichtigt.

Bei vorhersehbaren Absenzen wegen amtlicher Aufgebote (Schulische Dienste), Arzt- oder Zahnarztbesuchen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihre Kinder bei der Klassenlehrperson rechtzeitig telefonisch oder schriftlich abzumelden. Unvorhersehbare und unvermeidliche Abwesenheiten sind der zuständigen Klassenlehrperson von den Erziehungsberechtigten unter Angabe des Grundes zu melden. Als unvermeidliche Abwesenheiten gelten Notfälle, die den Besuch der Schule verunmöglichen oder wesentlich erschweren.

Bitte beachten Sie die Ausführungen des Reglements.

Änderungen teilen Sie bitte der Schulleitung mit: schulleitung@schule-eich.ch.

Sind Sie neu nach Eich gezogen und möchten Ihr Kind für die Schule anmelden?

Flyer

Präsentation Infoabend Juni 2022

Häufig gestellte Fragen:

Wie weiss ich ob mein Kind in die Betreuten Lernzeiten geht, wenn es am Mittag nicht zu Hause ist?
Vorerst melden Sie Ihr Kind mit der Unterschrift in der Schulagenda, welche Ihr Kind am Freitag mit nach Hause bringt, jeweils für eine Woche an. Sie bestimmen zusammen mit ihrem Sohn oder ihrer Tochter an welchen Tagen die Betreuten Lernzeiten in Anspruch genommen werden.

Was ist wenn mein Kind nach 10 Minuten fertig ist? Werde ich informiert falls es früher losgeht?
Ihr Kind bleibt die ganze Zeit in der Lernzeit und kommt nicht früher nach Hause.

Wie weiss ich, wann mein Kind einen Test hat und was es darauf vorzubereiten / lernen hat?
Tests werden in der Regel rechtzeitig angesagt und vom Kind in der Schulagenda eingetragen. Die Lernziele werden mit der Klasse besprochen, sind zum Teil bereits in den Plänen aufgeführt oder werden je nach Umfang des Test schriftlich abgegeben.

Alle Schülerinnen vom Kindergarten bis zur 6. Klasse besuchen den Unterricht jeden Morgen einheitlich von 08.15 – 11.45 Uhr. Die Betreuung der Schülerinnen ist in jedem Fall gewähreistet, auch wenn kurz- oder längerfristig eine Lehrperson ausfällt.

Bei einer nicht vorhersehbaren Abwesenheit der Lehrperson werden die SchülerInnen während des ersten Unterrichtstages von der Schule betreut. Bei längerem Ausfall wird eine Stellvertretung organisiert.

Mit dem Elterndialog wollen wir als Schule mit den Eltern und Erziehungsberechtigen im Austausch bleiben.
Der Elterndialog findet jeweils zu einem aktuellen Thema statt. Interessierte sind eingeladen mit Vertretern der Lehrerschaft, der Bildungskommission und der Schuleitung zu diskutieren.
Gerne nehmen wir auch ihre Themen als Eltern und Erziehungsberechtigen entgegen. Melden Sie bei der Schulleitung oder der Bildungskommission.

Kindergarten
1./2. Klasse
3./4. Klasse
5./6. Klasse

Februar – März
GBF-Gespräche Januar – Februar
Standortgespräche Januar – Februar
Übertrittsgespräche Januar

In der Regel werden Elterngespräche von der Schule aus im Zusammenhang mit der Beurteilung / dem Zeugnis angeboten. Die Klassenlehrperson meldet sich bei Bedarf für individuelle Gespräche. Selbstverständlich können die Eltern jederzeit auch selber ein Elterngespräch vorschlagen.

Kinder, die bis am 31. Juli fünf Jahre alt werden, besuchen ab August den Kindergarten. Sie haben das Recht zwei Jahre im Kindergarten zu verweilen, davon ist ein Jahr obligatorisch.

Die Eltern können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern sie die Anforderungen erfüllen: den zumutbaren Schulweg selbständig gehen, die Blockzeiten einhalten und sich umkleiden können.

Informationsabend 2024

Die Primarschule Eich startet nach 5 Wochen Sommerferien Mitte August ins neue Schuljahr. Dafür geniessen wir 3 Wochen Herbstferien, welche bereits die letzte Woche im September starten.

An Auffahrt und Fronleichnam fällt jeweils am Freitag der Unterricht aus.
Unterrichtsfrei sind auch die Feiertage am 15. August, 01. November und 08. Dezember.

Das gleiche Ferienmodell gilt auch für die Sekundarschule in Sempach.

Die Kantonsschulen haben das Modell 6/2.

Was auf dem Schulhausareal liegen bleibt (Kleidungsstücke, Schuhe, Musikinstrumente, Uhren, Brillen, Schlüssel, Schmuck), wird vom Hauswart gesammelt und aufbewahrt. Melden Sie sich gegebenenfalls beim Hauswart.

Sprachliche Fähigkeiten sind von hoher Bedeutung für den Bildungsverlauf von Kindern und entscheidend für die Entwicklung sozialer, kognitiver und emotionaler Kompetenzen. Die Sprachentwicklung beginnt bereits in den ersten Lebensmonaten und findet primär in der Familie statt. Fehlende Anregung und mangelnde Förderung in den ersten Lebensjahren kann später nur schwer kompensiert werden.

Gemäss dem kantonalen Volksschulbildungsgesetz können Gemeinden Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen verpflichten, ein Jahr vor dem obligatorischen Schuleintritt ein Angebot der frühen Sprachförderung zu besuchen. Dabei werden die Gemeinden in der Einführung von Sprachförderangeboten im Vorschulbereich mit gesetzlichen Grundlagen und gezielten Kantonsbeiträgen unterstützt.

Es ist sicherzustellen, dass alle Kinder beim obligatorischen Schuleintrittsalter über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, damit sie dem Unterricht im Kindergarten gut folgen können. Daher hat die Gemeinde Eich per 2024 die frühe Sprachförderung im Vorschulbereich eingeführt. Diese Förderung findet im Rahmen des Spielgruppenbesuches statt.

Konzept Frühe Sprachförderung

In der Primarschule Eich werden die SchülerInnen vom Kindergarten bis zur 6. Klasse integrativ gefördert. Die integrative Förderung beinhaltet die klassenunterstützende Begleitung innerhalb des Klassenverbandes und ausserhalb der Klasse in Einzel- oder Gruppenförderung durch die IF-Fachlehrpersonen. Integrative Förderung bezieht sich auf die gezielte schulische Unterstützung bei Lernschwierigkeiten und besonderen Begabungen vorwiegend in den Leistungsfächern.

  • Im 1. Zyklus, Kindergarten und 1./2. Klasse, werden die Leistungen mittels GBF beurteilt.
  • GBF ist eine umfassende und förderorientierte Beurteilung.
  • Sie berücksichtigt die individuellen Lernbedingungen und Lernprozesse der Lernenden.
  • Die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen werden gleichwertig beurteilt und gefördert.
  • Flyer Elterninfo Beurteilung

Die Primarschule Eich bietet keine Jokertage an. Braucht Ihr Kind einen Dispens, beachten Sie bitte die Ausführungen des Urlaubs- und Absenzenreglements.

Kickboards, Rollbretter, Inline-Skates, Einräder, usw. sind attraktive und bei den SchülerInnen geschätzte Fortbewegungsmittel. Trotzdem sind wir davon überzeugt, dass sich Schulkinder auf dem Schulweg bei deren Benützung nicht zu unterschätzenden Gefahren aussetzen.

Gemäss Volsschulbildungsgesetz stehen die SchülerInnen auf dem Schulweg unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Schule kann in diesem Bereich folglich nur beratend aber nicht vorschreibend wirken. Auf dem Schulareal während des Schulbetriebes ein generelles Fahrverbot.

Merkblatt Schulweg BfU

Sollte es zwischen Ihnen (Eltern) oder Ihrem Kind und einer Lehrperson zu einem Konflikt kommen, beherzigen wir den Grundsatz: “Miteinander reden, nicht übereinander! ”
Halten Sie den Instanzenweg ein und  suchen Sie zuerst mit der Klassenlehrperson ein konstruktives Gespräch. Sollte kein gemeinsamer Nenner gefunden werden, wenden Sie sich an die Schulleitung.

Nach den Herbst- und Fasnachtsferien kontrolliert eine Fachperson alle Kinder auf Läusebefall. Stellen Sie während des Schuljahres bei Ihrem Kind Läuse fest, melden Sie dies bitte der Schule, damit wir eine Ausbreitung der kleinen Tierchen möglichst verhindern können.

Die Kosten der Kontrolle durch die Schule übernimmt die Gemeinde. Private Kontrollen müssen selber finanziert werden (analog Schulzahnarzt).

Im Verlaufe der Sprachentwicklung können verschiedene Störungen der Kommunikationsfähigkeit auftreten. Diese können unterschiedliche Aspekte der Sprache betreffen.
Um diese Störungen rechtzeitig  genauer zu erfassen, besucht die Logopädin den Kindergarten, um allenfalls rechtzeitig mögliche Schritte zu planen.

Medienbildung

Zielsetzung im Lehrplan 21 ist, die Schülerinnen und Schüler in der selbstbestimmten, kreativen und kritischen Teilnahme an der Mediengesellschaft zu unterstützen. Hierfür benötigt es eine Auseinandersetzung in allen Fächern.

Informatik

Der Informatikbereich ist im Lehrplan 21 ab dem 1. Zyklus ausgewiesen, wobei der Schwerpunkt im 2. und 3. Zyklus liegt. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler über die Beschreibung und Analyse einfacher Abläufe weitgehend selbständig Lösungsstrategien entdecken. Der Fokus liegt hierbei aber auf einer “begreifbaren” Informatik, in der der Bezug zur Lebenswelt eine wesentliche Rolle spielt.

Tastaturschreiben

Mit dem Lehrplan 21 ist das Tastaturschreiben neuer Lerninhalt im 2. Zyklus im Fachbereich Deutsch. Hierbei steht eine effiziente Nutzung der Tastatur sowie eine ergonomische Platzierung der Finger und Hände im Vordergrund und nicht das blinde, perfekte Beherrschen der Tastatur.

Musik und Bewegung (Grundschule Musik) ist ein Angebot der Musikschule, welches im 1. Zyklus obligatorisch angeboten wird. Sarah Swahili unterrichtet die 1. und 2. Klasse jeweils 1 Lektion am Freitagvormittag.

Mit der Einführung der Integrativen Förderung an den Volksschulen Luzern wird eine Repetition grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Schulpsychologischer Abklärung in Erwägung gezogen.

Der schulärztliche Untersuch findet im 4. und 8. Schuljahr statt.

Der Untersuch im Kindergarten, vor dem Übertritt in die 1. Klasse liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Kosten werden von der Krankenkasse als Pflichtleistung übernommen, wenn der Untersuch vor Vollendung des 6. Lebensjahres stattfindet.

Bestätigungsformular Kindergarten

Schulärzte der Primarschule Eich sind Dr.med. Gassmann und Dr. med.Kurmann
von der  Lumenpraxis AG, Lumenpark, Grenzstrasse 5B, 6214 Schenkon
041 460 33 33

Schulbesuche sind in allen Klassen der Schule Eich willkommen.

Besuchstage
Montag, 28.Oktober 2024
Dienstag, 03. Dezember 2024
Mittwoch 05. Februar 2025
Donnerstag, 03. April 2025
Freitag, 06. Juni 2025

Spontane Besuche
Selbstverständlich können Sie auch spontan den Unterricht besuchen. Melden Sie den Besuch bitte vorher an.

Haben Sie Verständnis, dass während oder im Anschluss an Ihren Besuch kein Elterngespräch ohne vorherige Abmachung stattfinden kann.
Jüngere Geschwister sind im Schulzimmer willkommen, sofern sie sich mit eigenen Spielsachen beschäftigen können und den Unterricht nicht stören.

Die Bibliothek ist während der Pause am Dienstagnachmittag und am Freitagmorgen für alle Schüler offen. Bücher können auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten im Rahmen des Unterrichts ausgeliehen werden.

Der Schulbrief erscheint anfangs August, zu Beginn des neuen Schuljahres  und informiert interessierte Personen über schulrelevante Themen und Termine. Wichtige Mitteilungen während des Schuljahres werden jeweils im Eicherbrief veröffentlicht.

Der Lehrplan 21 nennt als Orientierungspunkt der 4. Primarklasse, dass alle Lernenden in der Schule den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) absolviert haben.
Der Test umfasst drei Elemente: Purzeln ins tiefe Wasser, sich eine Minute an Ort über Wasser halten sowie 50 Meter schwimmen können.

Schwimmplan 24-25

Informationen (Anmeldung, Unterrichtszeiten) finden Sie unter der Rubrik Tagesstrukturen

In der 5. Klasse beginnt das Übertrittsverfahren in die Sekundarschule oder ins Langzeitgymnasium. Im Verlaufe des Verfahrens geht es darum, dass Lernende, Eltern und Lehrpersonen den richtigen Schultyp finden. Die Eltern und die Lernenden werden von den Lehrpersonen zu Beginn der 5. Klasse über das Verfahren informiert.

Im ersten Semester der 6. Klasse finden Informationsveranstaltungen der Sekundarschule und der Gymnasien statt.

Elternflyer Übertritt

Der Abschluss einer Unfallversicherung ist in der Schweiz für jedermann obligatorisch. Daher ist Ihr Kind durch uns nicht speziell gegen Unfallfolgen versichert. Überprüfen Sie gegebenenfalls Ihre Krankenkasse, dass die Deckung von Unfällen eingeschlossen ist. Unfälle während der Schulzeit müssen der privaten Unfallversicherung gemeldet werden. Selbstbehalte und Franchisen gehen zu Lasten der Eltern.

Die Sicherheit unserer SchülerInnen im Strassenverkehr ist uns sehr wichtig. Verkehrserziehung findet in diesem Sinne auf zwei sich ergänzende Arten statt:

1. Im NMG – Unterricht erteilt durch die Klassenlehrperson
2. Durch Verkehrsinstruktoren der Luzerner Polizei

Unterrichtsprogramm der Luzerner Polizei

Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen die SchülerInnen gemäss Gesetz einmal pro Jahr beim Schulzahnarzt oder Privatzahnarzt untersuchen lassen. Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind privat oder beim Schulzahnarzt untersuchen und allenfalls auch behandeln lassen. Die Kosten für den Reihenuntersuch beim Schulzahnarzt werden durch die Gemeinde übernommen. Die Eltern teilen der Schule mittels Zahn-Kontrollheft mit, für welche Variante des Untersuchs und einer allfälligen Behandlung sie sich entscheiden.

Nach erfolgter Behandlung wird das Kontrollheft durch die Klassenlehrperson aufbewahrt.

Schulzahnarzt: Zahnarztpraxis Eich ( 041 460 02 02)

Viermal jährlich werden die SchülerInnen aller Klassen durch Ruth Stofer, ausgebildete Zahnpflegeinstruktorin, zur wirkungsvollen Zahnreinigung instruiert. Zudem werden zahnprophylaktische Themen stufengerecht vermittelt.

Zeugnisführung und Zeugnisabgabe entsprechen der Verordnung über die Beurteilung der Lernenden und über das Übertrittsverfahren. Als Stichtage gelten der 31. Januar sowie der letzte Schultag eines Schuljahres.