Unter dieser Rubrik finden Sie die wichtigsten klassen- bzw. schulübergreifenden Informationen, als Sammlung aller zentralen Informationen und Regeln.
Infos von A – Z
Für Informationen zum eigenen Kind gelangen Sie bitte immer zuerst an die Klassenlehrperson. Sie kennt Ihr Kind, auch im Zusammenspiel mit der Klasse und kann Ihnen am besten Auskunft geben.
Sollten Sie weitergehende Informationen benötigen können Sie sich gerne an die Schulleitung wenden: 041 462 53 51 oder
schulleitung@schule-eich.ch.
Kann ein Kind infolge Krankheit oder anderen Gründen den Unterricht nicht besuchen, benachrichtigen Sie bitte die Klassenlehrperson. Wenn diese nicht erreichbar ist, melden Sie sich bei der Schulleitung 041 462 53 51 oder im Lehrerzimmer
041 462 53 52. Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Schülers, werden die Erziehungsberechtigten kontaktiert. Können diese nicht erreicht werden, wird nach einer Stunde die Polizei benachrichtigt.
Für im Voraus planbare Absenzen, ersuchen Sie bitte um Dispens mit dem entsprechenden Formular.
Änderungen teilen Sie bitte der Schulleitung mit: schulleitung@schule-eich.ch.
Sind Sie neu nach Eich gezogen und möchten Ihr Kind für die Schule anmelden?
Sollte es zwischen Ihnen (Eltern) oder Ihrem Kind und einer Lehrperson zu einem Konflikt kommen, beherzigen wir den Grundsatz: “Miteinander reden, nicht übereinander! ”
Halten Sie den Instanzenweg ein und suchen Sie zuerst mit der Klassenlehrperson ein konstruktives Gespräch. Sollte kein gemeinsamer Nenner gefunden werden, wenden Sie sich an die Schulleitung.
Präsentation Infoabend Juni 2022
Häufig gestellte Fragen:
Wie weiss ich ob mein Kind in die Betreuten Lernzeiten geht, wenn es am Mittag nicht zu Hause ist?
Vorerst melden Sie Ihr Kind mit der Unterschrift in der Schulagenda, welche Ihr Kind am Freitag mit nach Hause bringt, jeweils für eine Woche an. Sie bestimmen zusammen mit ihrem Sohn oder ihrer Tochter an welchen Tagen die Betreuten Lernzeiten in Anspruch genommen werden.
Was ist wenn mein Kind nach 10 Minuten fertig ist? Werde ich informiert falls es früher losgeht?
Ihr Kind bleibt die ganze Zeit in der Lernzeit und kommt nicht früher nach Hause.
Wie weiss ich, wann mein Kind einen Test hat und was es darauf vorzubereiten / lernen hat?
Tests werden in der Regel rechtzeitig angesagt und vom Kind in der Schulagenda eingetragen. Die Lernziele werden mit der Klasse besprochen, sind zum Teil bereits in den Plänen aufgeführt oder werden je nach Umfang des Test schriftlich abgegeben.
Alle Schülerinnen vom Kindergarten bis zur 6. Klasse besuchen den Unterricht jeden Morgen einheitlich von 08.15 – 11.45 Uhr. Die Betreuung der Schülerinnen ist in jedem Fall gewähreistet, auch wenn kurz- oder längerfristig eine Lehrperson ausfällt.
Bei einer nicht vorhersehbaren Abwesenheit der Lehrperson werden die SchülerInnen während des ersten Unterrichtstages von der Schule betreut. Bei längerem Ausfall wird eine Stellvertretung organisiert.
Bei vorhersehbaren Absenzen wegen amtlicher Aufgebote (Schulische Dienste), Arzt- oder Zahnarztbesuchen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihre Kinder bei der Klassenlehrperson rechtzeitig telefonisch oder schriftlich abzumelden. Unvorhersehbare und unvermeidliche Abwesenheiten sind der zuständigen Klassenlehrperson von den Erziehungsberechtigten unter Angabe des Grundes zu melden. Als unvermeidliche Abwesenheiten gelten Notfälle, die den Besuch der Schule verunmöglichen oder wesentlich erschweren.
Bitte beachten Sie die Ausführungen des Reglements.
Im Kindergarten wird das Duschen in der Regel nach den Osterferien eingeführt. Von der 1. – 6. Klasse informiert jeweils die Klassenlehrperson.
Kindergarten
1./2. Klasse
3./4. Klasse
5./6. Klasse
Februar – März
GBF-Gespräche Januar – Februar
Standortgespräche Januar – Februar
Übertrittsgespräche Januar
In der Regel werden Elterngespräche von der Schule aus im Zusammenhang mit der Beurteilung / dem Zeugnis angeboten. Die Klassenlehrperson meldet sich bei Bedarf für individuelle Gespräche. Selbstverständlich können die Eltern jederzeit auch selber ein Elterngespräch vorschlagen.
Kinder, die bis am 31. Juli fünf Jahre alt werden, besuchen ab August den Kindergarten. Sie haben das Recht zwei Jahre im Kindergarten zu verweilen, davon ist ein Jahr obligatorisch.
Die Eltern können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern sie die Anforderungen erfüllen: den zumutbaren Schulweg selbständig gehen, die Blockzeiten einhalten und sich umkleiden können.
Informationsabend Einschulung Montag, 28. November 2022
Die Primarschule Eich startet nach 5 Wochen Sommerferien Mitte August ins neue Schuljahr. Dafür geniessen wir 3 Wochen Herbstferien, welche bereits die letzte Woche im September starten.
An Auffahrt und Fronleichnam beziehen wir Brückentage. Der Unterricht fällt jeweils am Freitag aus.
Das gleiche Ferienmodell gilt auch für die Sekundarschule in Sempach.
Die Kantonsschulen haben das Modell 6/2.
Was auf dem Schulhausareal liegen bleibt (Kleidungsstücke, Schuhe, Musikinstrumente, Uhren, Brillen, Schlüssel, Schmuck), wird vom Hauswart gesammelt und aufbewahrt. Melden Sie sich gegebenenfalls beim Hauswart.
In der Primarschule Eich werden die SchülerInnen vom Kindergarten bis zur 6. Klasse integrativ gefördert. Die integrative Förderung beinhaltet die klassenunterstützende Begleitung innerhalb des Klassenverbandes und ausserhalb der Klasse in Einzel- oder Gruppenförderung durch die IF-Fachlehrpersonen. Integrative Förderung bezieht sich auf die gezielte schulische Unterstützung bei Lernschwierigkeiten und besonderen Begabungen vorwiegend in den Leistungsfächern.
- Im 1. Zyklus, Kindergarten und 1./2. Klasse, werden die Leistungen mittels GBF beurteilt.
- GBF ist eine umfassende und förderorientierte Beurteilung.
- Sie berücksichtigt die individuellen Lernbedingungen und Lernprozesse der Lernenden.
- Die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen werden gleichwertig beurteilt und gefördert.
- Flyer Elterninfo Beurteilung
Die Primarschule Eich bietet keine Jokertage an. Braucht Ihr Kind einen Dispens, beachten Sie bitte die Ausführungen des Urlaubs- und Absenzenreglements.
Kickboards, Rollbretter, Inline-Skates, Einräder, usw. sind attraktive und bei den SchülerInnen geschätzte Fortbewegungsmittel. Trotzdem sind wir davon überzeugt, dass sich Schulkinder auf dem Schulweg bei deren Benützung nicht zu unterschätzenden Gefahren aussetzen.
Gemäss Volsschulbildungsgesetz stehen die SchülerInnen auf dem Schulweg unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Schule kann in diesem Bereich folglich nur beratend aber nicht vorschreibend wirken. Wir empfehlen aber, auf alternative Fortbewegungsmittel auf dem Schulweg zu verzichten. In jedem Fall gilt auf dem Schulareal während des Schulbetriebes ein generelles Fahrverbot.
Nach den Herbst- und Fasnachtsferien kontrolliert eine Fachperson alle Kinder auf Läusebefall. Stellen Sie während des Schuljahres bei Ihrem Kind Läuse fest, melden Sie dies bitte der Schule, damit wir eine Ausbreitung der kleinen Tierchen möglichst verhindern können.
Die Kosten der Kontrolle durch die Schule übernimmt die Gemeinde. Private Kontrollen müssen selber finanziert werden (analog Schulzahnarzt).
Im Verlaufe der Sprachentwicklung können verschiedene Störungen der Kommunikationsfähigkeit auftreten. Diese können unterschiedliche Aspekte der Sprache betreffen.
Um diese Störungen rechtzeitig genauer zu erfassen, besucht die Logopädin den Kindergarten, um allenfalls rechtzeitig mögliche Schritte zu planen.
Medienbildung
Zielsetzung im Lehrplan 21 ist, die Schülerinnen und Schüler in der selbstbestimmten, kreativen und kritischen Teilnahme an der Mediengesellschaft zu unterstützen. Hierfür benötigt es eine Auseinandersetzung in allen Fächern.
Informatik
Der Informatikbereich ist im Lehrplan 21 ab dem 1. Zyklus ausgewiesen, wobei der Schwerpunkt im 2. und 3. Zyklus liegt. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler über die Beschreibung und Analyse einfacher Abläufe weitgehend selbständig Lösungsstrategien entdecken. Der Fokus liegt hierbei aber auf einer “begreifbaren” Informatik, in der der Bezug zur Lebenswelt eine wesentliche Rolle spielt.
Tastaturschreiben
Mit dem Lehrplan 21 ist das Tastaturschreiben neuer Lerninhalt im 2. Zyklus im Fachbereich Deutsch. Hierbei steht eine effiziente Nutzung der Tastatur sowie eine ergonomische Platzierung der Finger und Hände im Vordergrund und nicht das blinde, perfekte Beherrschen der Tastatur.
Musik und Bewegung (Grundschule Musik) ist ein Angebot der Musikschule, welches im 1. Zyklus obligatorisch angeboten wird. Sarah Swahili unterrichtet die 1. und 2. Klasse jeweils 1 Lektion am Freigagvormittag.
Der konfessionelle Religionsunterricht führt die Kinder in ihre jeweilige Religion ein. Im Gegensatz zum staatlichen Fach Ethik und Religionen obliegen Organisation, inhaltliche Gestaltung und Finanzierung des konfessionellen / ökumenischen Religionsunterrichts den einzelnen Kirchen und Religionsgemeinschaften. Er wird in der Regel im Rahmen der Unterrichtszeiten erteilt (Gesetz über die Volksschulbildung §34). Die Schulleitung stellt nach Möglichkeit Zeit und Räume zur Verfügung.
Mit der Einführung der Integrativen Förderung an den Volksschulen Luzern wird eine Repetition grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Schulpsychologischer Abklärung in Erwägung gezogen.
Der schulärztliche Untersuch findet im Kindergarten, im 4. und 8. Schuljahr statt.
Schularzt Primarschule Eich: Botenhofpraxis AG, Botenhofstrasse 4, 6205 Eich ( 041 460 33 33)
Schulbesuche sind in allen Klassen der Schule Eich willkommen. Um den Schulbetrieb nicht zu sehr zu stören, bitten wir die Besucher:
- Melden Sie den Besuch bitte vorher telefonisch an.
- Haben Sie Verständnis, dass während oder im Anschluss an Ihren Besuch kein Elterngespräch ohne vorherige Abmachung stattfinden kann.
- Jüngere Geschwister sind im Schulzimmer willkommen, sofern sie sich mit eigenen Spielsachen beschäftigen können und den Unterricht nicht stören.
Der Schulbrief erscheint anfangs August, zu Beginn des neuen Schuljahres und informiert interessierte Personen über schulrelevante Themen und Termine. Wichtige Mitteilungen während des Schuljahres werden jeweils im Eicherbrief veröffentlicht.
Die Bibliothek ist während der Pause am Dienstagnachmittag und am Freitagmorgen für alle Schüler offen. Bücher können auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten im Rahmen des Unterrichts ausgeliehen werden.
Die Schulsozialarbeit wird von der Gemeinde neu organisiert. Bis die neuen Zuständigkeiten geklärt sind, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder die Klassenlehrperson ihres Kindes.
Der Lehrplan 21 nennt als Orientierungspunkt der 4. Primarklasse, dass alle Lernenden in der Schule den Wasser-Sicherheits-Check (WSC) absolviert haben.
Der Test umfasst drei Elemente: Purzeln ins tiefe Wasser, sich eine Minute an Ort über Wasser halten sowie 50 Meter schwimmen können.
Informationen (Anmeldung, Unterrichtszeiten) finden Sie unter der Rubrik Tagesstrukturen
In der 5. Klasse beginnt das Übertrittsverfahren in die Sekundarschule oder ins Langzeitgymnasium. Im Verlaufe des Verfahrens geht es darum, dass Lernende, Eltern und Lehrpersonen den richtigen Schultyp finden. Die Eltern und die Lernenden werden von den Lehrpersonen zu Beginn der 5. Klasse über das Verfahren informiert.
Im ersten Semester der 6. Klasse finden Informationsveranstaltungen der Sekundarschule und der Gymnasien statt.
Der Abschluss einer Unfallversicherung ist in der Schweiz für jedermann obligatorisch. Daher ist Ihr Kind durch uns nicht speziell gegen Unfallfolgen versichert. Überprüfen Sie gegebenenfalls Ihre Krankenkasse, dass die Deckung von Unfällen eingeschlossen ist. Unfälle während der Schulzeit müssen der privaten Unfallversicherung gemeldet werden. Selbstbehalte und Franchisen gehen zu Lasten der Eltern.
siehe unter Tagesstrukturen
Die Sicherheit unserer SchülerInnen im Strassenverkehr ist uns sehr wichtig. Verkehrserziehung findet in diesem Sinne auf zwei sich ergänzende Arten statt:
1. Im NMG – Unterricht erteilt durch die Klassenlehrperson
2. Durch Verkehrsinstruktoren der Luzerner Polizei
Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen die SchülerInnen gemäss Gesetz einmal pro Jahr beim Schulzahnarzt oder Privatzahnarzt untersuchen lassen. Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind privat oder beim Schulzahnarzt untersuchen und allenfalls auch behandeln lassen. Die Kosten für den Reihenuntersuch beim Schulzahnarzt werden durch die Gemeinde übernommen. Die Eltern teilen der Schule mittels Zahn-Kontrollheft mit, für welche Variante des Untersuchs und einer allfälligen Behandlung sie sich entscheiden.
Nach erfolgter Behandlung wird das Kontrollheft durch die Klassenlehrperson aufbewahrt.
Schulzahnarzt: Zahnarztpraxis Eich ( 041 460 02 02)
Viermal jährlich werden die SchülerInnen aller Klassen durch Ruth Stofer, ausgebildete Zahnpflegeinstruktorin, zur wirkungsvollen Zahnreinigung instruiert. Zudem werden zahnprophylaktische Themen stufengerecht vermittelt.
Zeugnisführung und Zeugnisabgabe entsprechen der Verordnung über die Beurteilung der Lernenden und über das Übertrittsverfahren. Als Stichtage gelten der 31. Januar sowie der letzte Schultag eines Schuljahres.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag / Dienstag /
Donnerstag / Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Gerne bedienen wir Sie individuell und flexibel. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin über den Mittag oder am Abend.
In Notfällen sind wir ausserhalb der Öffnungszeiten unter der Notfall-Telefonnummer 041 462 53 99 erreichbar.