Religionsunterricht

Der konfessionelle Religionsunterricht führt die Kinder in ihre jeweilige Religion ein. Im Gegensatz zum staatlichen Fach Ethik und Religionen obliegen Organisation, inhaltliche Gestaltung und Finanzierung des konfessionellen / ökumenischen Religionsunterrichts den einzelnen Kirchen und Religionsgemeinschaften. Er wird in der Regel im Rahmen der Unterrichtszeiten erteilt (Gesetz über die Volksschulbildung §34). Die Schulleitung stellt nach Möglichkeit Zeit und Räume zur Verfügung.