Im Rahmen der Alterspolitik beabsichtigte die Gemeinde Eich seit Jahren angrenzend an das Ferien- und Erholungshaus Seematt den Bau von Seniorenwohnungen zu realisieren. Die demografische Entwicklung der Gemeinde zeigte mittel- bis langfristig einen stark wachsenden Bedarf an Wohnungen für Seniorinnen und Senioren mit entsprechenden Dienstleistungsangeboten vor Ort.
Zu diesem Zwecke wurde bereits im Jahre 2002 angrenzend an das Ferien- und Erholungshaus Seematt auf Grundstück Nr. 207 eine Teilfläche in die öffentliche Zone eingezont. Im Bau- und Zonenreglements ist diese öffentliche Zone wie folgt definiert: Parzelle Nr. 207 (Teil), «Seematt: Wohnen im Alter».
In der Folge wurden mit dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 207 Verhandlungen über den Erwerb dieser Fläche in der öffentlichen Zone geführt. Diese konnten mit Unterzeichnung eines Vorvertrages zum Abschluss eines Vertrages über die Begründung von selbständigem und dauernden Baurecht abgeschlossen werden. Darin verpflichtet sich die Gemeinde ausdrücklich, dass die mit dem Baurecht belastete Fläche langfristig als Standort für Seniorenwohnungen genutzt wird. Insbesondere erklärt die Gemeinde keinerlei Absichten spekulativer Art mit dem bekannten Projekt zu verfolgen. An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2017 (Traktandum 1) wurde der Gemeinderat zum Abschluss eines Baurechtsvertrages – unter Vorbehalt eines von den Stimmberechtigten genehmigten Bauprojektes – ermächtigt.