Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten an der Urne das oberste politische Organ der Gemeinde (Legislative). Sie übt die Aufsicht über die Tätigkeiten des Gemeinderates aus und fällt die wichtigsten Planungs-, Sach-, Kontroll- und Steuerungsentscheide. Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden im Spätherbst für die Budgetierung und im Frühjahr für die Rechenschaftsablage statt. Der Gemeinderat kann bei Bedarf ausserordentliche Versammlungen einberufen.

Der Gemeindeversammlung stehen insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • Beschluss über das Budget mit dem Steuerfuss sowie über die Nachtragskredite
  • Genehmigung des Jahresberichts mit der Jahresrechnung des Gemeinderates mit dem Prüfungsbericht der Revisionsstelle
  • Kenntnisnahmen von politischen Planungs- und Kontrollunterlagen
  • Beschlussfassung über Sach- und Kreditgeschäfte
  • Vornahme von Wahlen (z.B. Bildungskommission, Controllingkommission, Urnenbüro)
  • Erlass von rechtsetzenden Bestimmungen (z.B. Gemeindeordnung, Reglemente, etc.)
  • Abschluss von Verträgen mit anderen Gemeinden
  • Bestimmung der externen Revisionsstelle
  • Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Gesuchstellende

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und mindestens fünf Tage vor der betreffenden Gemeindeversammlung ihren politischen Wohnsitz in Eich geregelt haben.

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