Richtlinien zum Umgang mit Feuerwerken / Himmelslaternen

Feuerwerke unterliegen in Eich – abgesehen vom Bundesfeiertag und der Silvesternacht – einer Bewilligungspflicht. Bewilligungen werden durch die Gemeinde erteilt. Die Richtlinien mit Gesuchsformular sind auf www.eich.ch aufgeschaltet und sind spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei der Gemeinde Eich einzureichen. Die Anzahl der Bewilligungen ist auf dem Gemeindegebiet auf maximal 10 Feuerwerke pro Jahr beschränkt. Aufgrund der allgemeinen Nachtruhe müssen die Feuerwerke in jedem Fall bis um 22.00 Uhr abgeschlossen sein. Erteilte Feuerwerksbewilligungen werden unter www.eich.ch / News publiziert. Personen, welche ein besonderes Interesse haben, können die News abonnieren. Das Steigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, insbesondere Flug- oder Himmelslaternen, ist auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht gestattet.

Wir bitten Sie, bei der Verwendung von Feuerwerken, Knallern und Raketen Zurückhaltung zu üben und auf die Umwelt, Menschen und Tiere Rücksicht zu nehmen.