Prämienverbilligung 2027

Einen Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Luzern haben Personen und Familien, die am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern Wohnsitz haben und bei einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angeschlossen sind. Zudem muss die Krankenkassenprämie höher sein als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens.

Bitte reichen Sie die Anmeldung bis spätestens 31. Oktober 2026 via ipv.was-luzern.ch oder bei der AHV-Zweigstelle Eich ein. Pro Anmeldung werden alle berechtigten Familienangehörigen im selben Haushalt lebend (Ehepartner/in, Kinder und junge Erwachsene bis Jahrgang 2002 in Ausbildung) automatisch von der WAS Ausgleichskasse Luzern für die Berechnung ermittelt.

Falls sich Ihre Einkommensverhältnisse im Jahr 2027 im Vergleich zur verwendeten Steuerveranlagung um mehr als 25 % verändert, können Sie einen Antrag um Neuberechnung bis am 31. Dezember 2027 der WAS Ausgleichskasse Luzern einreichen.

Die Auszahlung erfolgt ausnahmslos direkt an die Krankenpflegeversicherung. Diese stellt reduzierte Prämienrechnungen aus. Ist die Prämienverbilligung höher als die tatsächlich geschuldete Krankenkassenprämie, wird nur die effektive Prämie verbilligt.

Diese Information vermittelt eine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.was-luzern.ch/ipv.