Teilrevision Orts- und Zonenplanung Eich

Die Gemeinde Eich hat die Nutzungsplanung (bestehend aus dem Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement) im Rahmen der Gesamtrevision zwischen 2014 und 2017 grösstenteils an die geänderte, übergeordnete Planung angepasst. Die Revision wurde am 18. Januar 2017 durch die Gemeindeversammlung beschlossen sowie am 4. Juli 2017 vom Regierungsrat mit Änderungen genehmigt. Damit war Eich die erste Gemeinde des Kantons Luzern, in der die Vorgaben des totalrevidierten kantonalen Planungs- und Baurechts zur Anwendung kamen. Nicht Bestandteil der Gesamtrevision war die gemeindeweite Ausscheidung der Gewässerräume.

Als Basis für die damalige Gesamtrevision der Ortsplanung wurde in einem ersten Schritt ein Siedlungsleitbild erarbeitet, welches am 5. Februar 2015 vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Das Siedlungsleitbild beinhaltet strategische Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 10 bis 15 Jahren und bildete somit die strategische Grundlage für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Darüber hinaus dient es als längerfristige, behördenverbindliche Siedlungsstrategie.

Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungsplanung verfolgt die Gemeinde die folgenden Ziele und Aufgaben:

  • Überarbeitung und Optimierung des Bau- und Zonenreglements aufgrund der gemachten Erfahrungen in der Anwendung des neuen Rechts
  • Anpassungen am Zonenplan aufgrund von aktuellen Bedürfnissen sowie technische Bereinigungen seit der Gesamtrevision
  • Ausscheidung der Gewässerräume (innerhalb und ausserhalb der Bauzone)
  • Überprüfung und Aufhebung von altrechtlichen Gestaltungsplänen

Schwerpunkte und Änderungen

Ausscheidung Gewässerräume

Die Gewässerräume werden innerhalb und ausserhalb der Bauzone ausgeschieden. Innerhalb der Bauzone sind wenige Gebiete entlang des Dorfbachs, des Wilibachs, beim Sportplatz und angrenzend an den Sempachersee betroffen, wobei der Handlungsspielraum der Gemeinde zur Reduktion der Gewässerräume ausgenutzt wird. Ausserhalb der Bauzone wird im Wald sowie für eingedolte, hochwassersichere Abschnitte kein Gewässerraum festgelegt, ansonsten sind die Gewässerräume vollständig auszuscheiden. Die kantonale Vorprüfung hat ein überwiegendes Interesse am Schutz des Sempachersees vor Nährstoffeinträgen aufgezeigt, weshalb in Abweichung zur Mitwirkung auch für Kleingewässer (Rinnsale) ein Gewässerraum ausgeschieden werden muss. Details dazu können der Dokumentation Gewässerraum entnommen werden.

Relevante Dokumente

Änderungen am Bau- und Zonenreglement

Basierend auf den gemachten Erfahrungen bei der Umsetzung des neuen Rechts werden gewisse Optimierungen und Vereinfachungen am BZR vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Artikel zu den Garagen und Abstellplätzen (Art. 25), einen neuen Artikel zum Oberflächenabfluss (Art. 17a) sowie die geänderten Zonenbestimmungen durch die Zuordnung der bisherigen Arbeitszone zur neuen «Arbeits- und Wohnzone 2» (Art. 6) mit dem Ziel, die Zonenzuteilung an die eigentliche Nutzung anzupassen. Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um Präzisierungen sowie um Ergänzungen infolge anderer Schwerpunkte der Teilrevision.

Relevante Dokumente

Umgang mit altrechtlichen Gestaltungsplänen

Gestaltungspläne (GP), welche alte Baubegriffe wie Ausnützungsziffer oder Geschossigkeit verwenden, sind ab 2024 nicht mehr anwendbar. Sie müssen entweder angepasst oder aktiv aufgehoben werden. In der laufenden Teilrevision wurden alle GP auf ihre Kompatibilität mit dem neuen Recht überprüft und das Re­sul­tat den betroffenen Eigentümern zur Mitwirkung unterbreitet. Daraus resultiert die Aufhebung von drei GP («Eichhof», «Halde», «Sonnehof») im Rahmen der vorliegenden Teilrevision. Die Aufhebung der beiden erstgenannten GP hat zudem Änderungen am Zonenplan und BZR zur Folge (vgl. Kap. 3.3 PB).

Relevante Dokumente

Änderungen am Zonenplan

Am Zonenplan werden Änderungen aufgrund obengenannter GP-Aufhebungen sowie im Rahmen technischer Bereinigungen vorgenommen. Letztere betreffen hauptsächlich die Verkehrszonen in den Gebieten «Brand» und «Brandegg». Weiter zieht die Umzonung der heutigen Arbeitszone in die gemischte Zone im Gebiet «Spillgässli» eine Änderung des Zonenplans nach sich. Westlich angrenzend an die Erschliessung «Spillgässli» soll zudem eine Einzonung in die Zone für öffentliche Zwecke vorgenommen werden.

Relevante Dokumente

Änderungen Sonderbauzone Brand

Im Gebiet «Brand» hat die Eigentümerschaft des östlich der Eichbergstrasse gelegenen Teils der Sonderbauzone Brand eine Erhöhung der gem. BZR zulässigen Stallkapazitäten von 34 auf 40 Pferde sowie eine etwas andere Anordnung der bestehenden Sonderbauzone beantragt. Die für die Zonenanpassung notwendigen Einzonungen werden soweit möglich flächengleich kompensiert. Details dazu sind dem Planungsbericht zu entnehmen.

Relevante Dokumente

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Gestaltungsplanänderung Brand Ost separat zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.

Verfahren: Vorprüfung und Mitwirkung

Die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung wurde am 21. März 2022 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Inzwischen liegt der Vorprüfungsbericht vor: Insgesamt ist die kantonale Vorprüfung positiv ausgefallen. Die Empfehlungen und Hinweise des Kantons werden als hilfreich erachtet und bei der Überarbeitung der kommunalen Planungsinstrumente entsprechend grösstenteils berücksichtigt.

Relevantes Dokument

Parallel dazu erfolgte die öffentliche Mitwirkung zwischen dem 1. Mai und 17. Juli 2022. Innerhalb dieser Frist sind insgesamt vier Eingaben eingegangen. Die Anliegen wurden in der Ortsplanungskommission behandelt und wo möglich berücksichtigt. Details dazu können dem Mitwirkungsbericht entnommen werden.

Relevantes Dokumente

Verfahren: Öffentliche Auflage

Die aufgrund der Inputs aus der kantonalen Vorprüfung sowie der öffentlichen Mitwirkung überarbeiteten Dokumente wurden vom 29. August 2022 bis 27. September 2022 öffentlich aufgelegt.

Ergebnis: Öffentliche Auflage

Gegen die Teilrevision der Orts- und Zonenplanung sind sechs Einsprachen eingegangen. Davon konnten im Rahmen von Verhandlungen vier Einsprachen gütlich erledigt werden bzw. die Einsprachen wurden zurückgezogen. Die nicht gütlich erledigten Einsprachen wurden den Stimmberechtigten anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. November 2022 zur Ablehnung beantragt.

Gemeindeversammlung 29. November 2022

Die Gemeindeversammlung vom 29. November 2022 hat die Details laut Traktandum 3 beraten und dem revidierten Bau- und Zonenreglement mit dem dazugehörenden Zonenplan unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Detailberatung zugestimmt.